Faqs

Produkt | Darf ich Alkohol verkaufen?

Generell dürfen Bier und Wein aus geschlossenen Flaschen verkauft werden, wenn der Gast die Flasche selbst öffnet. Ansonsten darf bei einer vorhandenen Ausschankgenehmigung unter Berücksichtigung der Voraussetzungen dafür Alkohol auch im offenen Ausschank verkauft werden.

Allgemein sind beim Verkauf von Alkohol die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen zu beachten und der entsprechende Abschnitt aus dem Jugendschutzgesetz an der Verkaufsstätte auszuhängen.

sagt unser Experte Klaus-Peter Wünsch | Foodtrucks Deutschland