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Bei der Gründung eines Food-Unternehmens stehen viele Fragen im Raum und die Recherche der Antworten ist oft zeitaufwendig. Dabei bedarf es oft nur einer kurzen Antwort um voranzukommen.

Diese Antworten will der FEC geben: Unsere FAQ-Gründer-Seite bietet Hilfe zur Selbsthilfe. Hier findest du häufig gestellte Fragen anderer Gründer sowie erste Antworten von uns oder einem Experten aus dem FEC-Netzwerk.

Deine Frage ist nicht dabei? Dann schreibe uns eine Mail!

Allgemeine Gründerfragen  

  • Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt
  • Umsatzsteuernummer beim Finanzamt
  • Geschäftskonto bei der Bank
  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt

Um Dein Unternehmen formell zu eröffnen, benötigst Du einen Gewerbeschein, den Du mit Anmeldung des Gewerbes beim zuständigen Ordnungsamt erhältst. Im Anschluss ist eine Umsatzsteuernummer beim zuständigen Finanzamt – dort, wo der Sitz des Unternehmens ist – zu beantragen. Mit der Gewerbeanmeldung kannst Du gleichzeitig ein Geschäftskonto eröffnen, Betriebs-Versicherungen abschließen etc. Um Lebensmittel für den Verkauf herzustellen, benötigst Du außerdem eine Unterrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz (Rote Karte – siehe auch “Wer benötigt die “Rote Karte” und was ist das genau?”).

Wie das alles genau geht, erfährst Du in unserem Workshop: “How to open a food business under German law?” Melde Dich jetzt an!

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

Grundsätzlich wird zwischen Einzelunternehmen (EU), Personengesellschaften (GbR, OHG) und Kapitalgesellschaften (UG, GmbH) unterschieden. Ein Einzelunternehmen sowie eine Personengesellschaft kann unkompliziert und kostengünstig gegründet werden. Allerdings haften die Personen bzw. Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. Bei hohen Investition bzw. Risiko empfiehlt es sich deshalb eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Hier ist die Haftung i.d.R. auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, allerdings ist die Gründung mit erhöhtem Aufwand sowie höheren Kosten verbunden.

Welche Rechtsform, wann sinnvoll ist, worauf Du im Speziellen achten musst und wie die Anmeldung genau erfolgt, erfährst Du in unserem Workshop: “How to open a food business under German law?” Melde Dich jetzt an!

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

  • habt ihr Vertrauen und Respekt zu- bzw. voreinander?
  • welche Kernkompetenzen bringt der andere mit?

Die richtige Partnerwahl ist oft das ausschlaggebende Kriterium für eine erfolgreiche Existenzgründung. Dafür muss die partnerschaftliche Beziehung zu 100% auf Vertrauen und Respekt basieren. Im besten Fall verbringt ihr in Zukunft viele Jahre miteinander, feiert gemeinsame Erfolge und müsst gemeinsam Stresssituationen meistern. Bei der Zusammenstellung des Teams sollte geprüft werden, welche Kernkompetenzen der jeweilige Partner mitbringt, damit gerade zu Anfang möglichst viele Aufgaben vom Gründerteam selbst übernommen werden können. Bevor riesige Investitionen getätigt werden, ist es hilfreich, in einer Testphase (z.B. mit einem Supperclub, einem Street-Food-Stand o.Ä.) die Zusammenarbeit zu prüfen.

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

  • Eigenkapital
  • Hausbank
  • Crowdfunding
  • Investoren/Crowdinvesting

Für den ersten Start empfiehlt es sich, eigenes Kapital heranzuziehen, um die Geschäftsidee im Kleinen mit geringem Risiko zu testen. Der klassische Weg der Fremdkapitalbeschaffung führt zur Hausbank, also die Bank, über die später alle Geschäftsfälle abgewickelt werden. Für die Kreditgenehmigung sind häufig 20-30% der Kreditsumme als Eigenkapital notwendig. Der Bedarf richtet sich nach den Möglichkeiten der externen Förderungen. Geschäftsideen mit großer öffentlicher Relevanz oder sozialem Bezug können häufig durch Crowdfunding-Aktionen finanziert werden. Bei Finanzierungen durch Crowdinvesting oder Business Angels steigen Investoren ins Unternehmen ein und erhalten eine Beteiligung.

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

  • im Rahmen der Konzeptentwicklung

Man sollte sich im Rahmen seiner Konzeptionierung ernsthaft mit dem Thema Steuern beschäftigen. Es spielt eine entscheidende Rolle, ob der Businessplan steuerliche Faktoren berücksichtigt. Denn die Bank sieht relativ schnell, ob der Gründer mit den zu erwartenden Einkommensteuerzahlungen rechnet, oder ob er davon überrascht wird. Deshalb sollte man sich im Rahmen seiner Gründungsphase schon ganz am Anfang mit einem branchenkundigen Berater in Verbindung setzen, der einem zum Thema Steuern erste Informationen geben kann.

sagt unser Experte Florian Grabe von special! b

  • Umsatzsteuer
  • Einkommenssteuer
  • Gewerbesteuer (für Personengesellschaften ab einem Gewinn >24.500€)
  • Körperschaftssteuern (gilt nur für Kapitalgesellschaften z.B. UG, GmbH)

sagt unser Experte Florian Grabe von special! b

 

Welche Steuern Du wann anführen musst und was genau Du bei der Buchhaltung beachten musst, erfährst Du in unserem Workshop: “How to open a food business under German law?” Melde Dich jetzt an!

Der Unternehmer kann in Bezug auf die Buchhaltung so ziemlich alles delegieren von der Kassenbuchführung bis zur Überweisung der Rechnungen. Was der Unternehmer definitv selbst machen sollte, ist die betriebswirtschaftlichen Auswertungen zu lesen und ein permanentes Controlling einzuführen um die wichtigsten Kennzahlen jederzeit im Blick zu haben.

sagt unser Experte Florian Grabe von special! b

  • Umsatzsteuer: täglich 12% des Bruttoumsatzes
  • Einkommenssteuer: nicht pauschal zu beantworten

Das richtet sich nach der Höhe des Einkommens und nach der Art der Steuer. Für die Umsatzsteuer empfehlen wir als Rücklage täglich 12 % des Bruttoumsatzes beiseite zu legen, dies entspricht dann ungefähr der monatlichen Umsatzsteuerzahllast. Für die Einkommensteuer ist dies nicht pauschal zu beantworten, jedoch geht man von einem Jahresgewinn von 50.000 € aus, sollte man 25 % monatlich für die zu er wartende Einkommensteuerzahllast sparen. Dies entspricht dann monatlich ca. 1.050 €.

sagt unser Experte Florian Grabe von special! b

In diesem Bereich war in den letzten Jahren viel Bewegung und es hat sich steuerlich einiges verändert. Nach aktueller Rechtsprechung können Speisen mit dem ermäßigten Steuersatz, also mit 7% abgegeben werden, wenn folgende Voraussetzungen NICHT vorliegen:

    • Bedienerpersonal, welches die Speisen an den Tisch ausgibt
    • Bereitstellung von Sitzmöglichkeiten zum Verzehr
    • Individuelle Beratung bei der Auswahl von Speisen (z.B. Menüplanung für ein Hochzeitscatering)

Zusammengefasst kann man sagen, dass der typische Imbissstand seine Speisenumsätze mit 7% USt besteuern kann, wenn er keine Sitzmöglichkeiten bereithält und lediglich Bistrotische aufstellt und das Geschirr nicht reinigt sondern Einweggeschirr verwendet.

Sollten jedoch Bierzeltgarnituren oder anderes Sitzmobiliar bereitgestellt werden, so sind alle Umsätze mit dem vollen Steuersatz zu 19% besteuern.

Bei den klassischen außer Haus Lieferungen ist ebenfalls zu beachten, dass die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes zu 7% nicht mehr angewendet werden darf, sobald der Caterer Geschirr zur Verfügung stellt, welches er nach dem Catering selbst reinigt, Bedienpersonal zum Ausschank zur Verfügung stellt oder im Vorfeld eine Menübesprechung vornimmt.

Dieses Thema ist jedoch unglaublich umfangreich und auch bei den genannten Punkten gibt es noch weitere Abgrenzung, die im Zweifelsfall gesondert geprüft werden müssen.

sagt unser Experte Florian Grabe von special! b

Mit der neuen Gesetzeslage sind für 2016 noch ein paar Änderungen hinzugekommen. Ab 01.01.2016 (Übergangsfrist endet am 31.12.2016) müssen elektronische Registrierkassen folgende Merkmale erfüllen und aufzeichnen:

  • Alle Journaldaten
  • sämtliche Daten zur Änderung von Auswertungseinstellungen, Stammdatenänderungen und Programmierungen
  • zusätzlich müssen alle Daten der Kasse im GDPdU-Format auslesbar sein

Darüber hinaus müssen sämtliche Ursprungsbelege weiterhin aufbewahrt werden. Dazu gehören Z-Bons, Warengruppenberichte, Storno-Bons, Retouren, Gratisabgaben, Bedienungsanleitung der Kasse und Programmierungsprotokolle. Zusätzlich müssen alle Speisekarten der letzten Jahre aufbewahrt werden. Allerdings ist zu beachten, dass die neuen Regelungen für elektronische Registrierkassen auch nur für Unternehmen gelten, die mit einer elektronischen Registrierkasse arbeiten. Es kann niemand gezwungen werden, sich aufgrund der neuen Regelungen eine elektronische Registrierkasse anzuschaffen, demnach können auch weiterhin „offene Ladenkassen“ geführt werden. Jedoch ist es dann weiterhin zwingend notwendig die Tagesumsätze und sämtliche Ausgaben wie auch bisher schon gefordert, mit Hilfe von Ursprungsbelegen zu führen und zu dokumentieren.

sagt unser Experte Florian Grabe von special! b

  • Umsätze und Einkäufe dokumentieren
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Steuererklärung

In Deutschland muss jeder, der ein Gewerbe betreibt Steuern abführen. Somit muss auch jeder Standbetreiber seine Umsätze und Einkäufe dokumentieren und diese auch spätestens am Jahresende dem Finanzamt mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung und einer Steuererklärung mitteilen können.

sagt unser Experte Florian Grabe von special! b

  • Netto-Umsatz
  • Wareneinsatz
  • Personaleinsatz

Jeder Unternehmer sollte unbedingt seinen Netto-Umsatz, seinen Wareneinsatz und seinen Personaleinsatz kennen und diesen auf ein gutes Niveau führen. Es ist existenziell diese Werte ständig vor Augen zu haben, da Schwachstellen ansonsten weder erkannt noch beseitigt werden können.

sagt unser Experte Florian Grabe von special! b

  • Krankenversicherung und Pflegeversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • weitere Versicherungen

In Deutschland besteht für jeden Unternehmer die Pflicht einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich sollte zu Beginn der Gewerbetätigkeit eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen werden. Langfristig sind weitere Versicherungen wie eine Berugsunfähigkeits- und Unfallversicherung empfehlenswert. Bei der Eröffnung eines Food-Trucks oder eines Restaurants sind weitere Pflichtversicherungen abzuschließen (siehe entsprechende Kategorie).

Detaillierte Hinweise zur den einzelnen Versicherungen, welche davon Pflicht sind und welche besonders empfohlen, erfährst Du in unserem Workshop: “How to open a food business under German law?” Melde Dich jetzt an!

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

  • Die Rote Karte steht für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Die Rote Karte benötigt jeder, der mit Lebensmitteln arbeitet

Die Rote Karte benötigst Du (und alle Mitarbeiter!), sobald Du mit Lebensmitteln arbeitest und diese zum Verkauf anbietest. Sie gilt als Nachweis, dass Du eine Erstbelehrung erhalten und darüber unterrichtet wurdest, bei welchen Erkrankungen und Krankheitsbeschwerden Dir der Umgang mit Lebensmitteln gesetzlich verboten ist und was beim Umgang mit Lebensmitteln aus hygienischer Sicht zu beachten ist. Die Belehrung ist vor erstmaliger Aufnahme der Arbeit durchzuführen. Die Rote Karte ist während der Arbeitszeit immer mitzuführen.

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

  • HACCP = Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte
  • allgemeine Hygieneanforderungen für Räume, Geräte, Personal, Reinigung, Desinfektion, etc.

Das Gesetz schreibt vor, dass in jedem Betrieb Eigenkontrollen durchgeführt werden müssen, um die Lebensmittelhygiene zu überwachen. Die fünf Buchstaben stehen für “Hazard Analysis of Critical Control Points”, was so viel heißt wie “Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte”.

Dabei müssen kritische Einflussfaktoren, die sich auf Lebensmittel negativ auswirken, analysiert und beseitigt werden sowie Kontrollpunkte eingeführt werden, um möglichen Risiken vorzubeugen. Dazu zählen u.a. ein Reinigungs- und Hygieneplan, Kenntnisse über den Umgang mit sensiblen Lebensmitteln (Fisch, Geflügel, Hackfleisch, rohe Eier, etc.), Temperaturkontrollen der Kühlgeräte, etc.

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

Grundsätzlich solltest Du Deine Karte regional und saisonal gestalten und entsprechend einkaufen. Dafür ist eine ausgiebige Recherche von Bauern und Erzeugern in deinem Umland notwendig.

In unserer Rubrik Servicepartner-Einkauf haben wir verschiedene regionale Lieferanten aufgeführt.

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

Eine gute Geschichte ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Dein Food-Unternehmen. Damit begeisterst Du Deine Kunden. Die folgenden Fragen sollen Dir helfen, Deine eigene Story finden: Was ist der Grund für Deine Selbstständigkeit? Woher kommt Deine Leidenschaft für gutes Essen? Woher hast Du Deine Rezepte? Woher beziehst Du Deine Zutaten? Was ist das Einizgartige an Deinen Speisen?

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

  • interessante Inhalte
  • Regelmäßigkeit

Durch die Nutzung von Social Media erhöhst Du Deine Sichtbarkeit im Markt und es hilft Dir, einfacher – und kostengünstig – mit Deinen „Fans“ zu kommunizieren. In Deutschland sind Facebook und Instagram die gängigen Kanäle; Twitter spielt hingegen eine untergeordnete Rolle.

Der Erfolgsfaktor von Social Media besteht darin, dass Du regelmäßig Inhalte postest, die Deine Zielgruppe interessieren (z.B. beim Ausprobieren eines neuen Gerichtes, ein Foto Deines Verkaufsstandes, bei der Recherche der Bauern aus dem Umland). Wer weniger Gefallen am Umgang mit Social Media findet, sollte ganz darauf verzichten oder im Freundes- oder Familienkreis fragen, ob jemand Lust hat, den Kanal zu betreuen.

empfiehlt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

Dieser Menüpunkt ist als reines Informationsportal gedacht. Trotz sorgfältiger Prüfung der zur Verfügung gestellten Daten wird für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit keinerlei Gewähr seitens des Verfassers übernommen.
 Auch Schäden jeglicher Art, die durch die Verwendung dieser Informationen aufgetreten sind und zu etwaigen Haftungsansprüchen gegen die Verfasser führen können, sind ausgeschlossen. Jede Vervielfältigung, Weiterverbreitung sowie Kopie auch auszugsweise bedarf der schriftlichen Zustimmung der Website-Betreiber.

Wie eröffne ich einen Street-Food Stand?  

Der Erfolg hängt selbstverständlich von der Perfomance jedes einzelnen ab. Unser Freund Andrew Fordyce hat die Erfolgsfaktoren für Street Food in seinen HIGH FIVES zusammengefasst.

  • biete weniger als 5 Produkte an
  • nutze weniger als 5 Zutaten pro Gericht
  • die Gerichte sollten in weniger als 50 Sekunden produziert und beim Gast sein
  • es sollten weniger als 5 Mitarbeiter für die Vorbereitung, Küche & Verkauf notwendig sein
  • der Preis pro Gericht sollte bei 5 Pfund (ca. 6,50€) liegen

Für das Bestehen am Markt ist ein gutes Konzept Grundvoraussetzung. Schärfe Dein Profil! Biete ein Produkt von hoher Qualität an, mit dem Du Dich identifizieren und dessen Story du leidenschaftlich erzählen kannst. So begeisterst Du Deine Gäste und bindest sie langfristig.

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

  • private Veranstaltungen
  • Wochen- und Sondermärkte
  • Street-Food Märkte
  • Festivals

Die Bandbreite für Street Food Abverkaufsmöglichkeiten ist groß und reicht von privaten Veranstaltungen über Wochen- und Sondermärkte bis zu Großveranstaltungen und Festivals. Um das finanzielle Risiko zu Beginn gering zu halten, solltest du mit kleinen, lokalen Events und Märkten beginnen.

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

  • Gewerbeküche

Lebensmittel, die zum Verkauf angeboten werden, müssen in einer gewerblichen Küche produziert werden, die von der amtlichen Lebensmittelüberwachung des jeweiligen Bezirks abgenommen sein muss. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich eine gewerbliche Küche mit anderen Gastronomen zu teilen, um die jeweiligen „Off-Zeiten“ der anderen Partei zu nutzen. In unserer Rubrik Servicepartner-Produktionsstätten haben wir eine Auswahl an Gewerbeküchen zusammengestellt.

empfiehlt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

  • Warenkosten
  • Kosten für die Ausstattung und Equipment
  • Marketingmaterial
  • Personalkosten
  • Miete
  • KFZ-Kosten
  • Versicherungen

Typische Kosten, die beim Betreiben eines Standes sowie bei der Vorbereitung anfallen, sind Kosten für die Ausstattung (Schilder, Deko, Licht, Servietten etc.) und Equipment (Handwaschbecken, Elektrogeräte, Messer etc.), Miete (Stand und Gewerbeküche), KFZ-Kosten (Benzin, Parkgebühren, etc.), Versicherungen, Ware (inkl. Vorräte), Marketingmaterial (Flyer, Broschüren) und Personalkosten (inkl. kalkulatorischer Unternehmerlohn). Diese Kosten müssen in den Preis der angebotenen Gerichte einkalkuliert werden.

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

  • abwaschbare Zubereitungs- und Ausgabeflächen sowie Fußboden
  • Spuckschutz
  • Handwaschbecken mit fließendem warmen Wasser
  • Rote Karte

Der Fußboden der gesamten Abverkaufsstätte sowie die Flächen, auf denen Lebensmittel zubereitet und ausgegeben werden, müssen abwaschbar sein. Außerdem müssen die zum Verkauf angebotenen Waren mit einem Spuckschutz geschützt sein. Ein Handwaschbecken mit fließendem warmen Wasser ist Pflicht. Selbstverständlich gelten zusätzlich alle Regeln, die bei der Unterrichtung zur Roten Karte gelten. Die Rote Karte ist von jedem Mitarbeiter mitzuführen.

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

 

  • Umsätze und Einkäufe dokumentieren
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Steuererklärung

In Deutschland muss jeder, der ein Gewerbe betreibt Steuern abführen. Somit muss auch jeder Standbetreiber seine Umsätze und Einkäufe dokumentieren und diese auch spätestens am Jahresende dem Finanzamt mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung und einer Steuererklärung mitteilen können.

sagt unser Experte Florian Grabe von special! b

Es ist in jedem Fall ratsam in seinem Unternehmen eine elektronische Registrierkasse einzurichten, wenn ein monatlicher Umsatz >10.000 € erreicht ist. Bei Unternehmen ab 10.000 € Umsatz ist es schon sinnvoller vor dem Hintergrund der Transparenz in der Buchhaltung bezüglich der Trennung der Umsatzgruppen (Warengruppen).

sagt unser Experte Florian Grabe von special! b

  • ausreichend Lichtquellen
  • optische Gestaltung der Speisekarte
  • Waren-/Gerichtepräsentation
  • Sauberkeit

Generell sollte der Stand wirken wie Dein zu Hause, wenn Du Gäste empfängst. Ein sauberer, heller Stand wirkt ansprechend und professionell. Einer der wichtigsten Faktoren für eine gute Präsentation sind die Lichtquellen. Auch wenn Du einen Stand auf einem Markt im Außenbereich bespielst, sorgt zusätzliches künstliches Licht für eine warme und ansprechende Präsentation. Die Speisekarte sollte fehlerfrei, gut leserlich und in schöner Schrift gestaltet sein. Sind Deine Gerichte zwar verkaufsfertig, empfiehlt es sich trotzdem, ihnen “den letzten Schliff” vor den Augen der Gästen zu geben. Dies unterstützt die Frische der Gerichte und sorgt für Aufmerksamkeit. Oft ist es sinnvoll, Dein fertiges Produkt als “Ansichtsexemplar” auszulegen.

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

Dieser Menüpunkt ist als reines Informationsportal gedacht. Trotz sorgfältiger Prüfung der zur Verfügung gestellten Daten wird für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit keinerlei Gewähr seitens des Verfassers übernommen.
 Auch Schäden jeglicher Art, die durch die Verwendung dieser Informationen aufgetreten sind und zu etwaigen Haftungsansprüchen gegen die Verfasser führen können, sind ausgeschlossen. Jede Vervielfältigung, Weiterverbreitung sowie Kopie auch auszugsweise bedarf der schriftlichen Zustimmung der Website-Betreiber.

Wie starte ich einen Food-Truck?  

Alles, was das Herz begehrt, wenn alle Voraussetzungen und Hygiene-Maßgaben erfüllt sind. Ggf. benötigst Du eine vom Truck unabhängige Küche und Lagermöglichkeit.

sagt unser Experte Klaus-Peter Wünsch | Foodtrucks Deutschland

Im Grunde alles, worauf ein Foodtrucker Lust hat. Um auf gewisse Ausgabemengen zu kommen, empfiehlt es sich allerdings, Gerichte zu wählen, die einen gewissen Durchlauf gewährleisten.

sagt unser Experte Klaus-Peter Wünsch | Foodtrucks Deutschland

Das ist bundeslandabhängig. Die wichtigsten sind die Folgenden: Ordnungsamt, Gewerbeamt, Finanzamt, TÜV, Veterinär- und Lebensmittelaufsichsamt (Hygiene).

sagt unser Experte Klaus-Peter Wünsch | Foodtrucks Deutschland

Ein Food-Truck läuft unter Reisegewerbe. Bei fester Station mit Lager und Küche kann auch eine weitere Unternehmensform gefordert sein.

sagt unser Experte Klaus-Peter Wünsch | Foodtrucks Deutschland

Es gibt mittlerweile deutschlandweit diverse Anbieter und auch schon Spezialisten. Mit ein wenig Glück findest Du einen Food Truck noch auf dem Privatmarkt.

sagt unser Experte Klaus-Peter Wünsch | Foodtrucks Deutschland

Die Preisspanne ist groß und reicht von 10.000€ bis 150.000€. Aber selbst für kleines Geld gibt es schon gute Einstiegsmöglichkeiten.

sagt unser Experte Klaus-Peter Wünsch | Foodtrucks Deutschland

Vorteile bis 3,5 t: jüngere Fahrer möglich (lediglich Klasse B ist notwendig), meist neuere Fahrzeuge, wendiger, weniger Platzbedarf an Locations, meist günstigerer Spritverbrauch.
Nachteile bis 3,5 t: niedrige Nutzlast (Zuladung), weniger Platz für Innenausbau.

Vorteile ab 3,5 t: größere Zuladung, mehr Platz für Innenausbau, mehr Lagerkapazitäten, mehr Mitarbeiter zur Arbeit auf dem Truck (Produktion und Ausgabe) möglich.
Nachteile ab 3,5 t: Thema Führerschein (C1 wird benötigt), dadurch beschränkte Personalmöglichkeiten, hoher Spritverbrauch.

sagt unser Experte Klaus-Peter Wünsch | Foodtrucks Deutschland

Beides (Strom für die Einhaltung der Kühlkette, Getränke, Licht – und Gas zum Kochen)! Auch wenn diese Antwort auf den ersten Blick irritierend wirkt, stellt sich häufig heraus, dass die Kombination von beidem häufig die beste Lösung ist.
In den meisten Fällen ist Gas allerdings in geschlossenen Räumen nicht erlaubt. Wenn ihr unter freiem Himmel unterwegs seid, ist die Kombi eine gute Lösung.

sagt unser Experte Klaus-Peter Wünsch | Foodtrucks Deutschland

Autark sein (Thema Wassertank) ist kein Muss, aber aus Erfahrung eine sehr schöne Geschichte.

sagt unser Experte Klaus-Peter Wünsch | Foodtrucks Deutschland

Bei der örtlichen Zulassungsstelle.

sagt unser Experte Klaus-Peter Wünsch | Foodtrucks Deutschland

Je nach Fahrzeugart und Fabrikat gibt es auch hier mittlerweile darauf spezialiserte Firmen.

sagt unser Experte Klaus-Peter Wünsch | Foodtrucks Deutschland

Wenn eine Genehmigung vorliegt, ja. Aber Vorsicht! Stichwort: Feinstaubplakette und Umweltzone. Hierauf muss geachtet werden.

sagt unser Experte Klaus-Peter Wünsch | Foodtrucks Deutschland

Überall da, wo du eine öffentliche und/oder private Genehmigung hast.

sagt unser Experte Klaus-Peter Wünsch | Foodtrucks Deutschland

Wenn eine Sondernutzungsgenehmigung vorliegt, ja. Das läuft in großen Städten zumeist über das Liegenschaftsamt oder bei kleineren Städten über die Gemeinden direkt.

sagt unser Experte Klaus-Peter Wünsch | Foodtrucks Deutschland

Generell dürfen Bier und Wein aus geschlossenen Flaschen verkauft werden, wenn der Gast die Flasche selbst öffnet. Ansonsten darf bei einer vorhandenen Ausschankgenehmigung unter Berücksichtigung der Voraussetzungen dafür Alkohol auch im offenen Ausschank verkauft werden.

Allgemein sind beim Verkauf von Alkohol die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen zu beachten und der entsprechende Abschnitt aus dem Jugendschutzgesetz an der Verkaufsstätte auszuhängen.

sagt unser Experte Klaus-Peter Wünsch | Foodtrucks Deutschland

Bei Weitem noch nicht. Hier ist noch sehr viel Potenzial vorhanden. Mittagszeit in vielen Städten. Und bei steigender Anzahl der Festivals gibt es auch hier noch sehr gute Möglichkeiten.
Des Weiteren gibt es auch immer noch komplett weiße Foodtruck-Flecken in Deutschland.

sagt unser Experte Klaus-Peter Wünsch | Foodtrucks Deutschland

Eine gute Möglichkeit ist unsere Plattform: www.foodtrucks-deutschland.de oder über andere bekannte Verkaufsplattformen.

sagt unser Experte Klaus-Peter Wünsch | Foodtrucks Deutschland

Dieser Menüpunkt ist als reines Informationsportal gedacht. Trotz sorgfältiger Prüfung der zur Verfügung gestellten Daten wird für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit keinerlei Gewähr seitens des Verfassers übernommen.
 Auch Schäden jeglicher Art, die durch die Verwendung dieser Informationen aufgetreten sind und zu etwaigen Haftungsansprüchen gegen die Verfasser führen können, sind ausgeschlossen. Jede Vervielfältigung, Weiterverbreitung sowie Kopie auch auszugsweise bedarf der schriftlichen Zustimmung der Website-Betreiber.

Wie eröffne ich mein eigenes Restaurant?  

  • Gewerbeanmeldung, Steuernummer, Rote Karte
  • Antrag Auf Gaststättenerlaubnis
  • Berufsgenossenschaft
  • Bauamt
  • LaGeSi
  • GEMA
  • GEZ

Neben der Gewerbeanmeldung, Beantragung der Steuernummer sowie der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Rote Karte) muss ein Antrag auf Gaststättenerlaubnis beim zuständigen Ordnungs-/Gewerbeamt (Konzessionsbehörde) gestellt werden. Der Betrieb muss bei der Berufsgenossenschaft “Nahrungsmittel und Gaststätten” (BGN) angemeldet werden. Das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt (Bauamt) des Bezirks erteilt die Baugenehmigung für Neuanlagen und bauliche Veränderungen bzw. Nutzungsänderungen für die Gewerberäume und Umbeschriftungen. Das Landesamt für Gesundheit und technische Sicherheit (LaGeSi) ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der im Betrieb Beschäftigten zuständig. Wenn im Restaurant Musik (auch Rundfunk/Fernsehen) gespielt wird, muss eine Anmeldung bei der GEMA erfolgen. Außerdem werden Gebühren an die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt (GEZ) fällig.

Detaillierte Hinweise zur Anmeldungen und  Behördengänge, wann, was erledigt werden muss, erfährst Du in unserem Workshop: “How to open a food business under German law?” Melde Dich jetzt an!

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

Eine Konzession ist erforderlich, wenn in Deinem Betrieb Speisen und alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden.

Du willst wissen, ob Du eine Konzession brauchst und was genau zu beachten ist, dann melde Dich an zu unserem Workshop “How to open a food business under German law?

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

  • Nachweis einer geeigneten Gaststätte (Vorvertrag, Pachtvertrag, Kaufvertrag)
  • gültige Aufenthaltserlaubnis für ausländische Bürger
  • Unterrichtsnachweis der IHK über lebensmittelrechtliche Fragen
  • polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt)
  • Gewerbezentralregisterauszug (Einwohnermeldeamt)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt des Wohnorts)
  • Rote Karte (Gesundheitsamt)
  • Baupläne, sofern es sich um eine Neuerrichtung handelt

Detaillierte Hinweise zur Anmeldungen und  Behördengänge, wann, was erledigt werden muss, erfährst Du in unserem Workshop: “How to open a food business under German law?” Melde Dich jetzt an!

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

  • Standort muss zum Konzept passen
  • Standort nach passenden, leerstehenden Immobilien absuchen

Der Wahl des Standortes sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Das Konzept muss zum Standort passen. Dafür ist eine klare Positionierung unabdingbar: Setzt Du auf das Mittags- und Tagesgeschäft oder auf einen Abendbetrieb? Wird der Umsatz über eine hohe Besucherfrequenz oder einen möglichst hohen Umsatz pro Gast erzielt? Davon ist z.B. abhängig, ob der Standort von einer hohen Frequenz an Laufkundschaft abhängig ist. Ist der Standort eher abgelegen, musst Du mit mehr Aufwand für Marketingaktivitäten rechnen. Hast Du den groben Standort eingegrenzt, empfiehlt es sich, den ausgewählten Bezirk aufmerksam nach leerstehenden Objekten zu “scannen” und mit dem Eigentümer bzw. der Hausverwaltung der entsprechenden Immobilie in Kontakt zu treten.

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

  • ggf. Antrag auf Umnutzung stellen
  • Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag unter Vorbehalt abschließen
  • Unterschrift erst nach Vertragsprüfung von einem Anwalt

Wird eine Immoblie übernommen, die zuvor keine gastronomische Einrichtung war, so muss beim zuständigen Bauamt ein Antrag auf Umnutzung gestellt werden.

Hatte die Immobilie bereits zuvor eine gastronomische Funktion, muss abgeglichen werden, ob sie die Voraussetzungen für Dein Konzept erfüllt. Am besten ihr besichtigt die Immobilie mit jemandem, der Erfahrung im Bereich Baustellen – insbesondere Elektro und Wasser – hat. Er kann mögliche zukünftige Kosten einschätzen. Das stärkt eure Verhandlungsposition bezüglich einer möglichen Ablöse.

Ein Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag für eine Immobilie sollte nur unter dem Vorbehalt abgeschlossen werden, dass die Gaststätte genehmigungsfähig ist. Bitte beachte außerdem, dass ein Gewerbemietvertrag nicht mit einem privaten Mietvertrag zu vergleichen ist. Für Gewerbetreibende gibt es keinen Mieterschutzbund. Gesetzliche Grundlage ist der Mietvertrag. Dieser sollte vor der Unterschrift unbedingt von einem Anwalt geprüft werden.

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

  • Betriebshaftpflichversicherung
  • Sachinhaltsversicherung
  • Glaspauschalversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Rechtschutzversicherung

Zusätzlich zu den persönlichen Versicherungen (Kranken- und Pflegeversicherung) solltest Du eine Betriebshaftpflichversicherung (gegen Schäden an Personen und Sachen, Vermögen, Umwelt und der Mietsache), eine Sachinhaltsversicherung (gegen Schäden durch Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Elementargewalt), eine Glaspauschalversicherung (gegen Innen- und Außenschäden, auch an Reklame- und Leuchtröhren), eine Betriebsunterbrechungsversicherung (für entgangenen Gewinn, fortlaufende Kosten, Gehälter und Löhne) sowie eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

Eine grobe Faustregel sagt, dass die Miete (ohne Mehrwertsteuer) in 1,5 Öffnungstagen verdient werden sollte. Das sollte nach 6-8 Monaten nach der Eröffnung erreicht werden.

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

  • Anbringen des Namens am Eingang
  • Aushang einer Preisliste
  • Aushang des Arbeitnehmerschutzgesetztes
  • Aushang des Jugendschutzgesetztes

Wer eine Gaststätte betreibt, ist verpflichtet, seinen Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen an der Außenseite oder am Eingang der Gaststätte anzubringen. Außerdem muss eine Preisliste der gängigsten Speisen und Getränke deutlich sichtbar außen an der Gaststätte angebracht werden. Ein Aushang des Arbeitnehmerschutzgesetztes sowie des Jugendschutzgesetztes ist außerdem Pflicht.

sagt unsere Expertin Stefanie Rothenhöfer | FEC

Dieser Menüpunkt ist als reines Informationsportal gedacht. Trotz sorgfältiger Prüfung der zur Verfügung gestellten Daten wird für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit keinerlei Gewähr seitens des Verfassers übernommen.
 Auch Schäden jeglicher Art, die durch die Verwendung dieser Informationen aufgetreten sind und zu etwaigen Haftungsansprüchen gegen die Verfasser führen können, sind ausgeschlossen. Jede Vervielfältigung, Weiterverbreitung sowie Kopie auch auszugsweise bedarf der schriftlichen Zustimmung der Website-Betreiber.